die sogenannte Finanzkommission Gesundheit hat vergangenen Montag geliefert. Mit 66 Empfehlungen soll man bis Ende 2027 42 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einsparen können. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen sollen dazu ihren Beitrag leisten, wie es Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Vorfeld immer wieder angekündigt hatte. Dementsprechend war das Echo durchwachsen, abgesehen vom „Profiteur“ GKV.
Der wiederholt geübten Kritik, den Expertenempfehlungen würde die Strategie fehlen, entgegnete der stellvertretende Kommissionsvorsitzende Ferdinand Gerlach im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt, für sie sei es klarer Auftrag gewesen, die GKV-Beiträge stabil zu halten und nur evidenzbasierte Maßnahmen zu empfehlen. Die Empfehlungen seien eine „Notoperation“, die notwendigen Strukturreformen und damit eine Strategie werde die Kommission im Dezember vorlegen.
Ministerin Warken wollte sich auf der Pressekonferenz nicht zu den einzelnen Vorschlägen äußern und diese zunächst prüfen. Sah es zunächst so aus, als sei damit die gesundheitspolitische Osterruhe gesichert, legte sie aber am Ostersamstag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nach. Kurz zusammengefasst: beitragsfreie Mitversicherung: abschaffen wohl nicht, modifizieren ja; Zuzahlungen in Apotheken erhöhen: nachvollziehbar; Abschaffung der Zusatzvergütung für Vermittlung von Facharztterminen: muss man infrage stellen; bei Krankenhäusern sieht sie trotz verabschiedeter Reform weiterhin Sparpotenzial; die Pharmaindustrie genießt eher den Schutz als Wirtschaftsfaktor.
Zwischen den Zeilen lässt Warken im FAZ-Interview wenig Zweifel, dass sie in den genannten Fällen den Kommissionsvorschlägen folgen wird. Sie muss auch handeln, denn die Kritik an ihrem für viele zu „langsamen“ Vorgehen wird lauter. Sie könnte jetzt allerdings den Vorteil haben, sich an die Spitze der Reformbemühungen zu setzen, die die Regierung seit ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat.
So ist die Krankenhausreform durch, die Vorschläge zur GKV-Sanierung sollen bis zum Sommer vorliegen und am Gründonnerstag wurde ein Referentenentwurf für das erwartete Digitalgesetz publik. Elektronische Überweisung, Ersteinschätzung und Terminbuchungen über die elektronische Patientenakte, Datenzugriff für die Krankenkassen und die Stärkung der Digitalagentur Gematik sind die Kernelemente des Gesetzes. Klar ist, – und auch das hatte Warken angekündigt – die ePA soll das zentrale Instrument der digitalen Gesundheitswelt werden.
Dafür sollen die Krankenkassen einen umfangreichen Zugriff auf Daten ihrer Versicherten bekommen. Damit sollen sie in sogenannten Reallaboren personenbezogene Daten innovativ nutzen dürfen. Dies ist eine Erweiterung des viel diskutierten Paragrafen 25b im Sozialgesetzbuch (SGB) V, der bereits 2024 eingeführt wurde. Die Debatte, inwiefern Kassen Patientinnen und Patienten medizinische Ratschläge geben sollen oder schlimmstenfalls Diagnosen stellen, wird wohl weitergehen.
Dass die Gematik mehr Befugnisse bekommen soll, ist nachvollziehbar, reißt die Kritik am Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) doch nicht ab. Jetzt muss die Gematik aber auch liefern, denn mit der Verantwortung bekommt die Gematik auch die Rolle des Schuldigen für künftige „Betriebsstörungen“ der TI.
Nina Warken kann in diesem Jahr zur Reformerin werden, denn neben den genannten Vorhaben stehen unter anderem noch die Notfallreform, das Gesundheitssicherstellungsgesetz für Resilienz im Gesundheitswesen und vor allem das wohl größte Projekt, das Primärversorgungssystem, auf dem Programm. Gerade bei Letzterem ist ihre Fähigkeit gefragt, im Haifischbecken Gesundheitswesen einerseits Ruhe zu bewahren und andererseits unter den Beteiligten für Ruhe zu sorgen. Die Vorschläge der Finanzkommission sind ein erster echter Prüfstein dafür.